Kaufvertrag Beschreibung Kaufvertrag  
 
   
Beschreibung von Kaufvertrag Infos zu Kaufvertrag und Beschreibung.
Nicht angemeldet: Anmelden | Impressum 
Navigation
· Hauptseite
· Know Forum - neu!
· Zufälliger Artikel
· Spezialseiten
· Alle Artikel
· Eingeordnet unter
Aktueller Artikel
· Seite bearbeiten
· Links auf diese Seite
· Verlinkte Seiten
· Versionen


 
 



Letzte Beiträge
Die Klimalüge CO2Sehr geehrte Damen und Her
ren. Meine ...
Volumenausdehnung be...Hallo da draußen, ich h
abe folgendes ...
Osterrätsel der Fran...Hallo, ich hab' mich leide
r mit meinere ...
was ist denn mit dem...Hallo, der Song heißt Cal
istan "...
Strichcode entschlüs...Hallo benni, ich stehe
gerade vor dem...
Lust auf Focus Rätse...Hallo, an alle Spezialist
en dieses Räts...
ErdölServus, Erdöl hat keine
Formel, da es...
Frage an die Student...Hallo, im Prinzip ist das
eine gute Ide...
CO2 chemische Trennu...Hallo ....... CO2 in der
Luft wird begr...
IGBT ansteuerschaltu...Guten Tag, Wer weiss lief
ert eine funk...


Kaufvertrag

Dieser Text beschreibt Kaufvertrag.


Der untere Text beinhaltet die Kaufvertrag Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Kaufvertrag Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Kaufvertrag fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Kaufvertrag möglichst ausführlich zu halten.

Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Kaufvertrag Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Kaufvertrag beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Kaufvertrag. Fragen zu dem Thema Kaufvertrag können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.

Kaufvertrag Artikel

Der Kaufvertrag ist nach deutschem Schuldrecht ein Vertrag, durch den sich die eine Vertragspartei (Verkäufer) zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache und die andere Vertragspartei (Käufer) zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Diese Pflichten ergeben sich aus § 433 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__433.html) BGB. Kaufgegenstand können bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte sein. Auch ist es möglich, Kaufverträge über Sach- und Rechtsgesamtheiten (z.B. ganze Unternehmen) zu schließen.

Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich, schriftlich als auch durch handeln abgeschlossen werden. Ca. bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form (z.B. beim Immobillienkauf) vor.

Ist die Kaufsache mangelhaft, hat sie also nicht die von den Vertragsparteien vereinbarten Merkmalen oder weicht in dem Falle fehlender Vereinbarung hierüber die tatsächliche Beschaffenheit von der üblichen Beschaffenheit ab, so hat der Käufer dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, den Mangel der Kaufsache durch Reparatur oder Ersatzlieferung zu beheben. Scheitert dieser Versuch der Nacherfüllung so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

Buch-Tipp: Die richtige Kauf- und Baufinanzierung. Eine Beschreibung zum Buch "Die richtige Kauf- und Baufinanzierung. " finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

siehe auch

Schenkungsvertrag , Mietvertrag, Lernen, Leihvertrag , Darlehensvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag , Transportvertrag

Buch-Tipp: Eigentumswohnung - Auswahl und Kauf Um ausführliche Informationen zum Buch "Eigentumswohnung - Auswahl und Kauf" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Weblinks

  • § 433 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__433.html)


Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!


Weiteres zu dem Artikel Kaufvertrag

Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: Abnahme, Bgb, Mangel, Rechte, Schuldrecht
Schnellzugrif auf verwandte Texte:
 
NEU! Frage im Forum zum Thema:
 
Wenn die Beschreibung 'Kaufvertrag' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Kaufvertrag Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Kaufvertrag' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Kaufvertrag' und 'Kaufvertrag' Definition sehr dankbar.

Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Kaufvertrag' Beschreibung entsprechen.

Liste aller verwandten Artikel: Abnahme, Bgb, Falle, Gesetzgeber, Kaufvertrag, Mangel, Rechte, Regel, Reparatur, Sachen, Schuldrecht, Versuch, Vertrag
· Diese Seite wurde bisher 2.647 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 12.05.2008 um 13:06:08
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 09:15, 22. Sep 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kaufvertrag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Inhalte. In der Wikipedia ist eine Autorenauflistung verfügbar.

Von ""

· Diese Seite wurde bisher 2.647 mal abgerufen.
· Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 12.05.2008 um 13:06:08
· Diese Seite wurde zuletzt geändert um 09:15, 22. Sep 2004.
· Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008